Nos CGC

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. ComputerWorks ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenens Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. An allen abgegebenen Dokumenten behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

2. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind unverbindlich. Gültig sind die Preise der aktuellen Preislisten. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog/Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. Detaillierte Produktebeschreibungen finden Sie auch auf unserer Homepage.

3. Bestellungen
Gerne nehmen wir Bestellungen telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegen. Wer aus innerbetrieblichen Gründen (als Bestätigung) zusätzlich schriftlich bestellt, verweist bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die „telefonische Bestellung vorab/Faxbestellung vorab“. Ansonsten müssten wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbstständigen Auftrag ansehen und bei bereits erfolgter Lieferung auf seiner Erfüllung bestehen. Bei der Annullation von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt.

4. Portospesen und Mindermengenzuschlag

Bei Kleinaufträgen verrechnen wir keinen Mindermengenzuschlag. Unsere Portospesen setzen sich wie folgt zusammen:

Lieferung A Post 0.00 CHF


5. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. In jedem Fall gewährt der Käufer ComputerWorks eine Nachlieferfrist von 4 Wochen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit der Käufer so schnell wie möglich die bestellte Ware erhält (Teillieferungen werden, sofern durch uns verursacht, portofrei nachgeliefert).

6. Transport
Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Post, SBB, Spedition) geht das Risiko auf den Käufer über. Die Ware ist beim Empfang auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen. Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keine Schäden aufweist.

9. Gewährleistung
Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. ComputerWorks gewährt dem Käufer die gleiche  Garantie, wie sie ihr vom Hersteller zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, die nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von ComputerWorks nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil von ComputerWorks spediert. Wird ein Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung der ComputerWorks und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlungen und Minderungen sind ausgeschlossen. Zudem lehnt ComputerWorks jegliche Haftung für Datenzerstörung und/oder –verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen ComputerWorks.

10. Rückgabe/Umtausch
Alle bei uns bestellten Produkte sind weder stornier- noch rückgabeberechtigt. Die Rückgabe eines Produktes ist nur zulässig, wenn dies vorgängig ausdrücklich bestätigt und in Lieferschein/Rechnung schriftlich festgehalten wurde, inkl. Zeitangabe, wie lange das Produkt nach Kauf rückgabeberechtigt ist. Nicht mehr originalverpackte oder beschädigte oder unvollständig retournierte Produkte können nicht mehr zurückgenommen werden. Die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers und auf eigene Gefahr.

11. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt für im HR eingetragene Firmen grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall behält sich ComputerWorks vor, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.

12. Rücktritt
Ändert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers nach Vertragsabschluss oder werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist ComputerWorks auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der ComputerWorks anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich ComputerWorks vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).

13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von ComputerWorks. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt ComputerWorks das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung vornehmen zu können.

14. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.

15. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von ComputerWorks schriftlich anerkannt sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie ComputerWorks nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.

16. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtstand ist in Basel. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.